Stand: Oktober 2026
Zuletzt angepasst am 15. Oktober 2026 (Ziffer 3: Nach dem Abschluss eines kostenpflichtigen Plans erhältst du einmalig eine Nachricht mit Hinweisen zur Nutzung des gebuchten Plans; sie zählt zu den Vertrags- und Kontomitteilungen und enthält keine Werbung für weitere Leistungen). Zuvor am 14. Oktober 2026, dritte Änderung (Ziffer 3 und Ziffer 7: Eine übergebene Anfrage kannst du zurückholen, wenn dein ursprünglicher Eintrag vollständig erhalten ist; du betreust sie dann wieder selbst oder übergibst sie neu. Die Kopie beim Empfänger bleibt bestehen; er wird in der Anwendung benachrichtigt und löscht sie, sobald er die Anfrage nicht mehr betreut – das folgt bereits aus seiner bestehenden Löschpflicht). Zuvor am selben Tag, zweite Änderung (Ziffer 3 und Ziffer 7: Gibst du eine Anfrage an einen Partner aus deinem Team weiter, behältst du deinen ursprünglichen Eintrag mit Kontaktdaten, Nachricht, Antworten und Notizen als archivierten Eintrag, um den Partner bei der Betreuung zu begleiten; bisher wurde er auf einen Vermerk gekürzt. Das gilt für Anfragen, die ab dem 14. Oktober 2026, 19:51 Uhr, eingegangen sind. Für diese Daten bleibst du selbst Verantwortlicher; Ziffer 7 nennt dazu, was ohnehin aus der DSGVO folgt). Zuvor am selben Tag (Ziffer 3: Wird dir aus deiner Upline eine Anfrage übergeben, benachrichtigen wir dich darüber auch per E-Mail – ohne Kontaktdaten, mit Hinweis auf deine Pflichten als Empfänger; abschaltbar wie die Benachrichtigung über neue Kontaktanfragen). Zuvor am 13. Oktober 2026, siebte Änderung (Ziffer 4: Ein Abonnement mit jährlicher Abrechnung verlängert sich nicht mehr stillschweigend um ein weiteres Jahr. Das erste Jahr ist fest und wird im Voraus bezahlt; danach läuft das Abonnement automatisch monatlich zum Monatspreis weiter und ist monatlich kündbar. Ein weiteres Jahr zum Jahrespreis gibt es nur, wenn du es selbst in den Einstellungen buchst. Klargestellt ist, dass nur bei monatlicher Abrechnung keine Mindestlaufzeit besteht. Ein Wechsel auf monatliche Abrechnung oder in einen günstigeren Plan während eines laufenden Jahres wird zum Ende dieses Jahres wirksam; eine anteilige Erstattung des Jahresbeitrags erfolgt nicht. Ziffer 5: Widerrufsrecht bei kostenpflichtigen Änderungen des Abonnements in der Anwendung, auch bei der Buchung eines weiteren Jahres. Ziffer 12: Wirksamwerden der Kündigung beim Jahresabo. Zum Zeitpunkt der Änderung besteht kein kostenpflichtiges Abonnement). Zuvor am selben Tag, sechste Änderung (Ziffer 3: Die Team-Aktivität vermerkt auch das Zusammenführen zweier Interessenten oder Kunden, mit dem Namen des dabei gelöschten Eintrags). Zuvor am selben Tag, fünfte Änderung (Ziffer 3: Die Team-Aktivität wird nur noch protokolliert, solange mindestens ein aktiver (nicht pausierter), angenommener Assistenz-Zugang besteht und dein Plan Enterprise läuft; bisher genügte ein angenommener Zugang, auch pausiert oder nach Ende des Plans Enterprise. Bestehende Einträge bleiben bis zum Ablauf ihrer Frist. Damit wird weniger protokolliert, an deinen Rechten und Pflichten ändert sich nichts). Zuvor am selben Tag, vierte Änderung (Ziffer 3: In Konten mit angenommenem Assistenz-Zugang protokollieren wir bestimmte Aktionen von dir und deinen Assistenzen an Interessenten und Kunden („Team-Aktivität“, ohne Notiztexte, Löschung nach zwölf Monaten). Beschrieben sind deine Pflichten hierzu: die Assistenz vorab zu informieren und – wenn sie bei dir beschäftigt ist – die Vorschriften zum Beschäftigtendatenschutz zu beachten und einen etwa bestehenden Betriebsrat zu beteiligen. Diese Pflichten geben die ohnehin geltende Rechtslage wieder und greifen nur, wenn du Assistenz-Zugänge nutzt. Ziffern 3 und 4: Über die 2 Assistenz-Zugänge des Plans Enterprise hinaus sind weitere nach individueller Vereinbarung möglich. Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bleiben unverändert). Zuvor am selben Tag, dritte Änderung (Ziffer 4: Der Plan Enterprise umfasst für ab jetzt abgeschlossene Abonnements 1.000 KI-Anfragen pro Tag statt unbegrenzter KI-Anfragen. Ziffer 9: In allen Plänen gilt zum Schutz vor automatisierten Serienaufrufen zusätzlich eine Obergrenze von 20 KI-Anfragen pro Minute. Für ein laufendes Abonnement gilt nach Ziffer 4 weiterhin der bei seinem Abschluss beschriebene Umfang; Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bleiben unverändert). Zuvor am selben Tag, zweite Änderung (Ziffer 13: Geänderte AGB gelten für dich erst mit deiner ausdrücklichen Zustimmung; die bisherige Regel, nach der die weitere Nutzung als Zustimmung galt, ist entfallen. Bei kostenpflichtigen Abonnements informieren wir mindestens 30 Tage vorher; lehnst du ab, kannst du zum Inkrafttreten kündigen und erhältst den bereits bezahlten Betrag für die Zeit danach anteilig zurück. Ziffer 4: Klargestellt ist, dass der Zusatz „NetBaseChat“ derzeit noch nicht buchbar ist. Beide Änderungen stellen dich nicht schlechter). Zuvor am selben Tag (Ziffer 2 und Ziffer 7: Das Empfangen von Anfragen, die dir ein Partner aus deiner Upline übergibt, ist nicht mehr von einer gesonderten Annahme in den Einstellungen abhängig, sondern standardmäßig eingeschaltet; du kannst es in den Einstellungen (Bereich „Netzwerk“) jederzeit abschalten und wieder einschalten. Die Pflichten als Empfänger sind inhaltlich unverändert und gelten mit deiner Zustimmung zu dieser Fassung der AGB; sie werden erst praktisch relevant, wenn dir tatsächlich eine Anfrage übergeben wird. Empfangen kann weiterhin nur, wer ein vollständiges Impressum und eine öffentliche Profilseite hinterlegt hat. Hast du den Empfang früher ausdrücklich beendet, bleibt er abgeschaltet. Diese Fassung legen wir dir zur erneuten Zustimmung vor – erstmals seit der Fassung vom August 2026. Mit deiner Zustimmung werden zugleich alle seither vorgenommenen und nachstehend aufgeführten Änderungen Teil deines Vertrags. Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bleiben unverändert; stimmst du nicht zu, gilt Ziffer 13). Zuvor am 11. Oktober 2026 (Ziffer 7: Marketing- und Conversion-Pixel kannst du auch einmal für dein ganzes Konto hinterlegen; sie gelten dann auch auf deinen Landingpages. Ab dem Plan Team kannst du zusätzlich die Conversions API von Meta einrichten – dann melden wir in deinem Auftrag und nur mit Einwilligung des Besuchers eine Kontaktanfrage von unserem Server an Meta. Beschrieben sind deine Verantwortung hierfür, deine Pflicht, mit Meta die erforderlichen Vereinbarungen zu treffen, und der Umgang mit deinem Zugangsschlüssel. Die neuen Pflichten greifen nur, wenn du diese Funktionen nutzt; Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bleiben unverändert). Zuvor am 10. Oktober 2026, zweite Änderung (Ziffer 7: Klargestellt ist, dass du allein entscheidest, welche Felder und Fragen deine Formulare und Umfragen abfragen – etwa seit diesem Tag auch die Postanschrift im Formular einer Funnel-Seite –, und dass du für Zweck, Erforderlichkeit und Rechtsgrundlage dieser Erhebung verantwortlich bist; NetBaseOS stellt die Felder als Werkzeug bereit und prüft ihre Abfrage nicht. Die Freistellungsregel nennt diesen Fall ausdrücklich; sie greift weiterhin nur, soweit du eine Verletzung zu vertreten hast. Die Änderung beschreibt die bereits bestehende Verteilung der Verantwortung; Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bleiben unverändert). Zuvor am selben Tag (Ziffer 7: Den kurzen Datenschutzhinweis unter den Kontaktformularen deiner Funnel-Seiten, Profilseiten und Landingpages kannst du durch einen eigenen Text ersetzen oder weglassen; beschrieben sind deine Verantwortung für diesen Text, der stets bestehen bleibende Link auf den Datenschutzhinweis der Seite, die fehlende inhaltliche Prüfung durch uns und die Protokollierung der Änderungen. Der veraltete Verweis auf einen „Zweck-Hinweis unter dem Absende-Button“ ist entfallen; die Freistellungsregel nennt nun ausdrücklich diesen Text und regelt, dass wir dich über Ansprüche unterrichten und sie nicht ohne deine Zustimmung anerkennen. Die neuen Pflichten greifen nur, wenn du einen eigenen Text verwendest; der Standardtext bleibt unverändert. Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bleiben unverändert). Zuvor am 9. Oktober 2026 (Ziffer 2 und Ziffer 7: Anfragen aus deinen Funnels, Profilseiten und Landingpage-Formularen kannst du – wenn du es je Seite einschaltest; der am Formular verlinkte Datenschutzhinweis der Seite weist die Besucher dann darauf hin – an einen Partner aus deinem Team übergeben; beschrieben sind, was dabei mitgeht und was bei dir bleibt, sowie die Pflichten des Übergebenden und des Empfängers. Die Pflichten greifen nur, wenn du die Funktion einschaltest bzw. den Empfang ausdrücklich annimmst. Eine neue Funktion, keine Einschränkung bestehender Leistungen; Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bleiben unverändert). Zuvor am 8. Oktober 2026 (Ziffer 3: Benachrichtigung per E-Mail über neue Kontaktanfragen aus deinen Funnels, Landingpages und Profilseiten – standardmäßig eingeschaltet, jederzeit abbestellbar, ohne die Kontaktdaten der anfragenden Person. Eine neue Funktion, keine Einschränkung bestehender Leistungen; Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bleiben unverändert). Zuvor am 4. Oktober 2026, zweite Änderung (Ziffer 4: Leistungsbeschreibung um die Zusatzprofile an Kunden ergänzt – frei festlegbare Zusatzangaben, etwa zu Haustieren; Free 1, bezahlte Pläne bis zu 5. Eine neue Funktion, keine Einschränkung bestehender Leistungen; Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bleiben unverändert). Zuvor am selben Tag (Ziffer 7: klargestellt, dass die Einwilligungspflicht für Fotos und Namen nicht nur für Kundenstimmen, sondern auch für weitere auf deinen Seiten gezeigte Personen gilt – etwa in einer Galerie oder Teamübersicht –, und dass Verweise auf Presseberichte nur zulässig sind, wenn diese tatsächlich erschienen sind. Das gibt die ohnehin geltende Rechtslage wieder und begründet keine darüber hinausgehende Pflicht; Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bleiben unverändert). Zuvor angepasst am 3. Oktober 2026, zweite Änderung (Ziffer 3: Im Plan Enterprise kannst du bis zu 2 Personen, die dich in deinem eigenen Geschäft unterstützen, einen eigenen Zugang zu deinem Konto einrichten („Assistenz-Zugang“). Beschrieben sind Einladung und die automatische Löschung nicht angenommener Einladungen nach 30 Tagen, die zugänglichen und die nicht zugänglichen Bereiche, die Kennzeichnung der von einer Assistenz angelegten Einträge, Pausieren und Entfernen, die Folgen eines Planwechsels und der Kontolöschung sowie Erinnerungen an eine Assistenz, die du je Assistenz einschalten und die sie selbst abbestellen kann. Deine Pflichten, wenn du die Funktion nutzt: nur Personen aus deinem eigenen Geschäft einladen, für sie wie für dich selbst einstehen und den Zugang bei Ende der Mitarbeit unverzüglich entfernen. Ziffer 4: Der Plan Enterprise nennt die bis zu 2 Assistenz-Zugänge; die Telefon-PIN wird einer Assistenz in der Anwendung nicht angezeigt. Die Änderung erweitert den Leistungsumfang des Plans Enterprise; die bisherige Mitnutzung durch Hilfspersonen gilt in allen Plänen unverändert fort, und Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bleiben unverändert). Zuvor angepasst am 3. Oktober 2026 (Ziffer 3: Hast du einer Wiedervorlage eine Uhrzeit gegeben, erinnern wir dich zusätzlich zu dem von dir gewählten Zeitpunkt – zur Uhrzeit oder bis zu einer Woche vorher, voreingestellt 30 Minuten vorher – in der Anwendung, bei verbundenem Telegram-Bot dort und, wenn du die Erinnerung per E-Mail eingeschaltet hast, auch per E-Mail. Je Termin erinnern wir höchstens einmal; verpasste Erinnerungen holen wir nach mehr als drei Stunden nicht nach. Die E-Mail-Erinnerung bleibt standardmäßig ausgeschaltet und läuft über denselben Schalter und denselben Abmeldelink. Die Änderung erweitert eine bestehende Funktion; sie begründet keine zusätzliche Pflicht für dich, und Leistungen, Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bleiben unverändert). Zuvor angepasst am 2. Oktober 2026 (Ziffer 3: Du darfst dein Konto von Personen mitnutzen lassen, die dich in deinem eigenen Geschäft unterstützen, etwa deinem Ehe- oder Lebenspartner oder deinen Mitarbeitenden. Du bleibst Vertragspartner und für ihr Handeln verantwortlich, hältst sie zur Vertraulichkeit an und sorgst dafür, dass sie die Daten deiner Kontakte nur nach deinen Weisungen verarbeiten. Bisher war jede Weitergabe des Kontos an Dritte untersagt; untersagt bleiben die Weitergabe an Personen außerhalb deines eigenen Geschäfts und der Weiterverkauf des Kontos. Die Änderung erweitert deine Nutzungsmöglichkeiten. Ebenfalls Ziffer 4: Die Telefon-PIN für den telefonischen Support im Plan Enterprise darfst du an diese Hilfspersonen weitergeben; ruft eine von ihnen mit der PIN an, erhält sie Auskunft und Hilfe zu deinem Konto wie du selbst. Klargestellt ist, dass die PIN den Anruf nur deinem Konto zuordnet und sich der Anspruch auf telefonischen Support allein nach dem aktuellen Plan richtet, und dass auch Anrufe von Hilfspersonen nicht zu Änderungen an Konto oder Vertrag – etwa Kündigung oder Planwechsel – berechtigen; solche laufen wie bisher ausschließlich über die angemeldete Anwendung oder die hinterlegte E-Mail-Adresse. Leistungen, Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bleiben unverändert). Zuvor angepasst am 1. Oktober 2026 (Ziffer 4: Bei einem persönlichen Einladungslink kann die einladende Person den kostenlosen Testzeitraum abwählen; das Konto startet dann im Free-Plan. Ob ein Testzeitraum enthalten ist, zeigt die Einladungsseite vor der Registrierung an. Ein Anspruch auf einen Testzeitraum bestand schon bisher nicht; Empfehlungs- und Affiliate-Links sind nicht betroffen, und Leistungen, Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bleiben unverändert). Zuvor angepasst am 30. September 2026 (Ziffer 3: Die tägliche Erinnerung an fällige Termine umfasst zusätzlich die Erinnerungen, die du dir zu einem Partner deines Netzwerks notiert hast; bisher waren dort nur Wiedervorlagen zu deinen Interessenten und Kunden beschrieben. Genannt ist jetzt auch, was die Nachricht bei einer solchen Erinnerung enthält – den Namen des Partners, die Angabe „Partner“ und den Titel, den du der Erinnerung selbst gegeben hast – und dass sie keine weiteren Angaben zu diesen Personen enthält. Unverändert bleibt, was zu dieser Nachricht zugesagt ist: Sie ist weiterhin standardmäßig ausgeschaltet und wird nur versendet, wenn du sie ausdrücklich einschaltest, und an einen Termin, der länger als 30 Tage zurückliegt, erinnern wir auch bei Partner-Erinnerungen nicht mehr. Die Änderung beschreibt die Erweiterung einer bestehenden Funktion; sie begründet keine zusätzliche Pflicht für dich, und Leistungen, Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bleiben unverändert). Ebenfalls am 30. September 2026 (Ziffer 2 und 7: Ein kooperierendes Unternehmen kann Funnel-Vorlagen bereitstellen, die Personen übernehmen können, die seinen Freischaltcode eingelöst haben. Ziffer 7 sagte bisher ausnahmslos, dass Vorlagen „weder vorab geprüft noch von NetBaseOS ausgewählt, bewertet oder empfohlen“ werden. Für Vorlagen eines kooperierenden Unternehmens trifft das nicht zu: Sie werden vor der Anzeige von uns freigegeben, und jede Änderung setzt die Freigabe zurück. Der Satz gilt deshalb nur noch für Vorlagen aus dem eigenen Netzwerk; für Unternehmensvorlagen sind die Freigabe und vor allem ihre Grenzen jetzt ausdrücklich beschrieben – sie ist eine Sichtprüfung auf offensichtliche Verstöße, keine Gewähr und keine Empfehlung. Ebenfalls dort: dass eine bereits übernommene Kopie bestehen bleibt, wenn die Zusammenarbeit endet oder die Vorlage zurückgezogen wird, und dass du für die veröffentlichte Seite verantwortlich bleibst, unabhängig davon, wer die Vorlage gebaut hat. Die Änderung berichtigt eine unzutreffende Aussage und beschreibt eine zusätzliche Möglichkeit; sie begründet keine zusätzliche Pflicht für dich). Zuvor angepasst am 27. September 2026 (Ziffer 2: Kooperationen mit Direktvertriebs- und Network-Marketing-Unternehmen sind möglich. Die bisherige Aussage, es bestehe zu keinem solchen Unternehmen eine Kooperation, ist ersetzt durch eine Beschreibung dessen, was eine Kooperation umfasst – und vor allem, was sie ausdrücklich nicht umfasst: kein Zugriff des Unternehmens auf dein Konto oder deine Daten, keine Namen und keine Listen, kein Einfluss auf Funktionen, Preise, Pläne oder Weiterentwicklung, keine Exklusivität und keine Pflicht, für ein bestimmtes Unternehmen tätig zu sein. Ebenfalls Ziffer 2: offizielle Inhalte eines kooperierenden Unternehmens (als „Offiziell von …“ gekennzeichnete Links) – Herkunft und Verantwortlichkeit liegen beim Unternehmen, unsere Freigabe ist eine formale Prüfung und keine Gewähr für den verlinkten Inhalt, jede Änderung geht erneut in die Prüfung – sowie der Freischaltcode: freiwillig, keine Voraussetzung für die Nutzung, mit dem Hinweis auf die Summen, die das Unternehmen dadurch sieht (Datenschutzerklärung, Abschnitt 26). Die Änderungen erweitern das Leistungsangebot und begründen keine zusätzliche Pflicht für dich; Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bleiben unverändert). Davor angepasst am 17. September 2026 (Ziffer 4: Klarstellungen zum Leistungsumfang. Beim Plan „Premium“ sind nunmehr ausdrücklich unbegrenzt viele Leads, Kunden und direkte Partner sowie unbegrenzte Journey-Vorlagen genannt; bisher ergab sich das nur mittelbar aus „voller Funktionsumfang“ und der Aufzählung der Free-Grenzen, während die Preisübersicht es bereits so auswies. Die Aufzählung zum Plan „Free“ nennt jetzt zusätzlich, dass eine Funnel-Seite und das auf der öffentlichen Profilseite einbindbare Kontaktformular nicht enthalten sind – beides war technisch von Anfang an so und stand bisher nur an anderer Stelle. Beide Änderungen beschreiben den unveränderten Leistungsumfang genauer; für Premium ist die Nennung zugunsten der Nutzer, für Free wird nichts entzogen. Ebenfalls Ziffer 4: Der Plan „Enterprise“ enthält nunmehr ausdrücklich telefonischen Support mit festen Erreichbarkeitszeiten und vorrangiger Bearbeitung. Zuvor war „Priority Support“ nur in der Preisübersicht genannt, ohne Inhalt und ohne Zeiten – die Nennung war damit nicht überprüfbar und ist nun eine bezifferte Leistung. Beschrieben sind zugleich die Grenzen der Zusage: keine Reaktions-, Antwort- oder Rückrufzeit, mögliche vorübergehende Unterbrechungen der Erreichbarkeit, die Ausnahme für gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters sowie den 24. und 31. Dezember und der Hinweis, dass für den Anruf nur die Kosten des eigenen Telefonanschlusses anfallen und die Rufnummer keine Sonderrufnummer mit erhöhtem Entgelt ist (§ 312a Abs. 5 BGB). Beschrieben ist außerdem die zur Identifikation am Telefon angezeigte Telefon-PIN: wozu sie dient, dass sie kein Passwort ist und keinen Zugang zum Konto eröffnet, dass sie nicht an Dritte weiterzugeben ist und dass eine bekannt gewordene PIN ungültig gemacht und durch eine neue ersetzt werden kann – selbst im Bereich „Meine Anfragen“, auf Mitteilung hin durch uns oder bei Anhaltspunkten für Missbrauch von uns aus. Das ist insgesamt eine Erweiterung des Leistungsumfangs und gilt auch für bereits laufende Abonnements. Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bleiben unverändert.)
Zuvor angepasst am 8. September 2026 (Ziffern 2, 4 und 7: Präsentationen. Eine Landingpage lässt sich seit dem 8. September 2026 wahlweise als fortlaufende Seite oder als Präsentation („Geschäftsvorstellung“) anlegen; das ändert allein die Darstellung – die Abschnitte erscheinen als einzelne Seiten, und der Besucher kann sie über den Druckdialog seines Browsers als PDF sichern. Ziffer 2 beschreibt das und stellt klar, dass Präsentationen Landingpages im Sinne dieser AGB sind. Ziffer 4 nennt die je Plan enthaltene Anzahl – Premium bis zu 3, Team bis zu 5, Enterprise bis zu 10; im Free-Plan sind Präsentationen nicht enthalten – und beziffert Landingpages jetzt mit bis zu 5 je Konto statt mit einer; Präsentationen werden davon getrennt gezählt, eine Präsentation belegt also keine Landingpage. Beides ist eine Erweiterung des Leistungsumfangs; sie gilt auch für bereits laufende Abonnements, ohne dass sich Preis oder Laufzeit ändern. Ebenfalls Ziffer 4: Präsentationen werden nunmehr ausdrücklich dort genannt, wo bisher nur von Landingpages die Rede war – sie werden bei einem Wechsel in einen Plan, der sie nicht enthält, zunächst nur offline genommen, und für sie gilt dieselbe Aufbewahrungsfrist von zwölf Monaten wie für offline genommene Landingpages und zusätzliche Profilseiten, mit derselben Vorankündigung 14 Tage vorher und derselben Folge, dass die Frist entfällt, sobald du wieder in einen kostenpflichtigen Plan wechselst. Diese Frist galt für Präsentationen von Anfang an, weil eine Präsentation eine Landingpage in anderer Darstellung ist; sie wird hier nur benannt und nicht erweitert. Neu ist zudem die Klarstellung, dass ein Wechsel zwischen zwei kostenpflichtigen Plänen vorhandene Landingpages und Präsentationen nicht abschaltet, auch wenn ihre Zahl über der Obergrenze des neuen Plans liegt. Ziffer 7: eigener Abschnitt „Präsentationen (Geschäftsvorstellungen)“ – die dortigen Pflichten gelten für sie unverändert, mit einer ausdrücklichen Wiederholung der Vorgaben zu Einkommens-, Verdienst-, Karriere- und Erfolgsangaben, sowie die Klarstellung, dass ein Ausdruck oder eine PDF-Datei ausschließlich auf dem Gerät des Besuchers entsteht, NetBaseOS dabei keine Datei erzeugt, speichert oder an Dritte übermittelt und eine einmal weitergegebene Kopie von einer späteren Änderung oder Sperrung der Seite nicht mehr erfasst wird. Die Ergänzungen in Ziffer 7 geben die ohnehin geltende Rechtslage und die bereits vereinbarten Pflichten wieder und begründen keine darüber hinausgehende Verpflichtung; Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bleiben unverändert). Zuvor am selben Tag (Ziffer 7: neuer Abschnitt „Bilder in Onboarding-Schritten". Seit dem 8. September 2026 lässt sich zu jedem Schritt einer Onboarding-Vorlage ein Bild hochladen – gedacht für Bildschirmfotos von Anleitungen; es erscheint nur in der Anwendung und wird nicht über Telegram, WhatsApp oder E-Mail versendet. Möglich ist ausschließlich der Upload einer eigenen Datei; die Adresse eines auf einem fremden Server liegenden Bildes lässt sich hierfür nicht hinterlegen. Der Abschnitt benennt die erforderlichen Rechte an dem Bild (gerade bei Bildschirmfotos aus fremder Software), die Pflicht, keine personenbezogenen Daten Dritter – etwa Kundendaten auf einem Bildschirmfoto – aufzunehmen, den Hinweis, dass die hochgeladene Bilddatei unter einer zufällig erzeugten, nicht veröffentlichten Adresse liegt und von jedem abrufbar ist, der diese Adresse kennt, sowie die Rechteeinräumung bei der Freigabe einer Vorlage nebst dem Fortbestand bereits entstandener Kopien. Die Änderung beschreibt eine neue Funktion und die ohnehin geltende gesetzliche Lage; sie begründet keine über die bereits vereinbarten Pflichten hinausgehende Verpflichtung, und die Vertragsbedingungen selbst – insbesondere Leistungen, Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht – bleiben unverändert). Zuvor am selben Tag (Ziffer 3: Die Anmelde-Adresse deines Kontos lässt sich seit dem 8. September 2026 selbst ändern. Beschrieben sind das Verfahren (aktuelles Passwort, bei eingeschalteter Zwei-Faktor-Anmeldung zusätzlich der zweite Faktor, Bestätigungslink an die bisherige und an die neue Adresse), dass die Änderung erst mit der Bestätigung wirksam wird, die anschließende Aktualisierung deines Kundendatensatzes beim Zahlungsdienstleister und dass bereits ausgestellte Rechnungen unverändert bleiben. Ebenfalls Ziffer 3: die Obliegenheit, die Adresse aktuell und erreichbar zu halten – ausdrücklich ohne Zugangsfiktion, es bleibt bei den gesetzlichen Regeln über den Zugang von Erklärungen – sowie die Aufnahme der Bestätigungs-E-Mails zur Adressänderung in die Aufzählung der Vertrags- und Kontomitteilungen. Ziffer 7: Klarstellung, dass der Impressum-Link auf einer öffentlichen Seite nur erscheint, wenn du dein Impressum vollständig hinterlegt hast, und dass das Impressum von NetBaseOS nicht an seine Stelle tritt; insoweit tritt diese Beschreibung an die Stelle der Angabe vom 6. September 2026. Die Änderungen beschreiben eine neue Funktion und die ohnehin geltende gesetzliche Lage; sie begründen keine über die bereits vereinbarten Pflichten hinausgehende Verpflichtung, und die Vertragsbedingungen selbst – insbesondere Leistungen, Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht – bleiben unverändert). Zuvor angepasst am 6. September 2026 (Ziffer 7: Klarstellung zur Impressumspflicht, wenn eine öffentliche Seite unter einem abweichenden Anzeigenamen auftritt. Seit dem 6. September 2026 lässt sich der auf einer öffentlichen Profilseite angezeigte Name je Seite abweichend festlegen – etwa als Künstler- oder Benutzername. Das entbindet nicht von § 5 DDG: Das Impressum bleibt auf jeder Seite verlinkt und muss weiterhin den bürgerlichen Namen und die ladungsfähige Anschrift nennen. Die Klarstellung gibt allein die ohnehin geltende gesetzliche Lage wieder und begründet keine über die bereits vereinbarten Pflichten hinausgehende Verpflichtung; die Vertragsbedingungen selbst – insbesondere Leistungen, Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht – bleiben unverändert). Zuvor angepasst am 1. September 2026 (Ziffer 1: Die Angaben zum Anbieter enthalten zusätzlich dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Es handelt sich ausschließlich um die Ergänzung gesetzlicher Pflichtangaben zur Erreichbarkeit; die Vertragsbedingungen selbst – insbesondere Leistungen, Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht – bleiben unverändert. Die Telefonnummer ist ein Weg, uns zu erreichen und rechtliche Erklärungen wie einen Widerruf abzugeben; ein telefonischer Support wird damit nicht zugesagt – Supportanfragen laufen weiterhin über den Hilfe-/Ticketbereich im Konto). Zuvor angepasst am 30. August 2026 (Ziffer 3: Die Rechtsgrundlage der wiederkehrenden Servicemails ist klargestellt – die wöchentliche Zusammenfassung und die Einrichtungs-Hinweise beruhen auf unserem berechtigten Interesse daran, dass ein eingerichtetes Werkzeug auch benutzt werden kann (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), und nicht mehr auf der Durchführung des Vertrags; die Abwägung ist genannt und auf dein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO wird ausdrücklich hingewiesen. Die tägliche Erinnerung an Wiedervorlagen bleibt vertraglich geschuldet, weil du Termin und Schalter selbst setzt. Ebenfalls Ziffer 3: Die Mitteilungen aus dem Affiliate-Programm stehen jetzt als eigener, vierter Punkt mit eigener Rechtsgrundlage und eigenem Abmeldeweg, statt als Ausnahme innerhalb der nicht abbestellbaren Vertrags- und Kontomitteilungen). Zuvor am selben Tag (Ziffer 3: Die tägliche Erinnerung an Wiedervorlagen ist standardmäßig ausgeschaltet und wird nur versendet, wenn du sie in den Einstellungen deines Kontos ausdrücklich einschaltest; sie entfällt, soweit dir dieselbe Information bereits über einen verbundenen Telegram-Bot zugeht, und an Termine, die länger als 30 Tage zurückliegen, erinnern wir nicht mehr. Ebenfalls Ziffer 3: Die Mitteilungen aus dem Affiliate-Programm werden ausdrücklich unter den Vertrags- und Kontomitteilungen genannt, nebst der Möglichkeit, deren E-Mail-Versand im Affiliate-Bereich abzuschalten, sowie die Hinweise auf das bevorstehende Ende eines kostenlosen Testzeitraums). Zuvor am selben Tag (Ziffer 3: Die Einrichtungs-Hinweise umfassen zusätzlich eine einmalige Erinnerung an Nutzer, die den Einrichtungs-Assistenten begonnen, aber nicht abgeschlossen haben – höchstens eine E-Mail je Konto innerhalb der ersten drei Wochen nach der Registrierung; sie zählt zu den Einrichtungs-Hinweisen und wird von deren Abmeldelink und Schalter mit erfasst, die Reihe umfasst damit höchstens vier E-Mails). Ebenfalls am 30. August 2026 (Ziffer 3: Die wiederkehrenden Servicemails zum eigenen Konto umfassen zusätzlich Einrichtungs-Hinweise – drei E-Mails in den ersten Wochen nach der Registrierung, jede Stufe nur einmal und nur, solange der jeweilige Schritt noch offen ist, mit automatischem Ende der Reihe nach 21 Tagen; eigener Abmeldelink und eigener Schalter in den Einstellungen, damit eine Abmeldung die übrigen Servicemails nicht mit erfasst). Zuvor angepasst am 28. August 2026 (Ziffer 7: eigene Pflichten für die frei gestaltbare Link-Vorschau öffentlicher Seiten – Titel und Text, die beim Teilen als Vorschaukarte sowie im Browser-Tab und in Suchergebnissen erscheinen: Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Inhalt der Seite, keine irreführenden Ankündigungen, kein Anschein einer Seite oder Mitteilung von NetBaseOS, des eigenen Vertriebsunternehmens oder eines Dritten sowie Fortgelten der Impressums- und Kennzeichnungspflichten). Zuvor angepasst am 26. August 2026 (Ziffern 2 und 4: Funnel-Vorlagen im Team als Leistungsbestandteil – Freigabe an die direkten Partner ab dem Team-Plan, Freigabe an die gesamte Downline ab dem Enterprise-Plan; Ziffer 7: neuer Abschnitt „Vorlagen aus deinem Team" mit den Pflichten des Freigebenden – erforderliche Rechte an Bildern, Videos und Logos, Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts an die berechtigten Nutzer, Rücknahme der Freigabe nur mit Wirkung für die Zukunft – und den Pflichten des Übernehmenden – die übernommenen Inhalte werden zu eigenen Inhalten, Prüfpflicht vor der Veröffentlichung insbesondere bei gesundheitsbezogenen Aussagen sowie Verdienst-, Erfolgs- und Zahlenangaben; zusätzlich die Klarstellung, dass eine Sperrung auch die aus einer Vorlage entstandenen Kopien erfassen kann. Ebenfalls am 26. August 2026: Ziffern 2 und 4 um die Übernahme der Gestaltung einer Profilseite ergänzt (fertige Gestaltungen von NetBaseOS und die Übernahme einer im Team freigegebenen Gestaltung in allen Varianten – auch Free –, die Freigabe der eigenen Gestaltung ab dem Team-Plan, an die gesamte Downline ab dem Enterprise-Plan); Ziffer 7: neuer Abschnitt „Gestaltung einer Profilseite übernehmen" mit der Klarstellung, dass dabei ausschließlich Gestaltungswerte und keinerlei Inhalte übertragen werden und die Rechteeinräumung sowie die Prüfpflichten der Funnel-Vorlagen hierfür nicht gelten). Zuvor angepasst am 25. August 2026 (Ziffer 3: sicherheitsrelevante Hinweise zu deinem Konto – insbesondere zum Ein- und Ausschalten der Zwei-Faktor-Anmeldung – werden ausdrücklich als nicht abbestellbare Kontomitteilung genannt; Ziffer 7: Klarstellung, dass die Pflichten für selbst formulierte Umfrage-Inhalte auch die optionalen Erläuterungstexte unter den Antwortmöglichkeiten erfassen). Zuvor angepasst am 23. August 2026 (Ziffer 7: eigene Pflichten für eine Funnel-Seite, die statt des Kontaktformulars nur eine Schaltfläche mit Weiterleitung auf eine selbst eingetragene fremde Adresse zeigt – Verantwortung für Auswahl, Inhalt und Rechtmäßigkeit des Ziels, erkennbare Beschriftung und Kennzeichnung kommerzieller Ziele, Fortgelten der Impressumspflicht sowie Pflicht, ein nicht mehr zurechenbares Ziel zu entfernen). Zuvor am selben Tag (Ziffer 2: Klarstellung, dass zu keinem Direktvertriebs- oder Network-Marketing-Unternehmen eine Kooperation, Freigabe oder technische Schnittstelle besteht und dass Marken Dritter nur beschreibend genannt werden). Zuvor angepasst am 23. August 2026 (Ziffer 3: Die wiederkehrenden Servicemails zum eigenen Konto umfassen zusätzlich eine tägliche Erinnerung an Wiedervorlagen, die du dir selbst gesetzt hast – nur an Nutzer ohne verbundenen Telegram-Bot und nur an Tagen, an denen etwas ansteht; Klarstellung, dass wöchentliche Übersicht und Wiedervorlagen-Erinnerung getrennt voneinander abbestellbar sind). Zuvor angepasst am 20. August 2026 (Ziffer 2: die Namensliste („Kontakt-Spiel“) wird als Leistungsbestandteil genannt; Ziffer 3: Aufnahme des Abschnitts „E-Mail-Benachrichtigungen“ – Trennung von nicht abbestellbaren Vertrags- und Kontomitteilungen, jederzeit abbestellbaren Servicemails zum eigenen Konto und werblichen E-Mails, die nur nach gesonderter, freiwilliger Einwilligung versendet werden – sowie die Löschung nicht bestätigter Registrierungen nach sieben Tagen; Ziffer 4: Aufnahme des Absatzes „Vertragsschluss, Vertragssprache und Vertragstext“; Ziffer 5: Hinweis darauf, dass Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und die Bestätigung des ausdrücklichen Verlangens nach sofortigem Leistungsbeginn nach Vertragsschluss in Textform übermittelt werden; Ziffer 7: die Pflicht zu Daten Dritter ist an das Gesetz angeglichen – erforderlich ist eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO, die nicht zwingend eine Einwilligung sein muss – nebst dem ausdrücklichen Hinweis auf die Informationspflicht nach Art. 13/14 DSGVO und einem eigenen Absatz zur Namensliste; Ziffer 12: Löschung nicht genutzter Konten ohne kostenpflichtigen Plan nach 24 Monaten ohne Anmeldung, mit zwei Vorankündigungen und der Möglichkeit, sie durch eine einzige Anmeldung abzuwenden). Zuvor angepasst am 19. August 2026 (Ziffer 4: die Landingpage wird als Leistungsbestandteil der kostenpflichtigen Pläne ausdrücklich genannt – je Konto eine, im Free-Plan nicht enthalten). Zuvor angepasst am 18. August 2026 (Ziffer 7: eigene Verantwortlichkeit für eine selbst eingebundene externe Terminbuchung, einschließlich des mit dem Anbieter selbst zu schließenden Auftragsverarbeitungsvertrags; zuvor am selben Tag Ziffer 4: Aufbewahrungsfrist von zwölf Monaten für offline genommene Landingpages und zusätzliche Profilseiten samt Vorankündigung 14 Tage vor der Löschung – die Frist entfällt bei Rückkehr in einen kostenpflichtigen Plan, die Standard-Profilseite ist nie betroffen; zuvor am selben Tag: Klarstellung, was bei einem Wechsel in einen niedrigeren Plan mit Landingpages und mit einer eingerichteten eigenen Domain geschieht, und dass deaktivierte Seiten nach einem erneuten Upgrade von dir selbst wieder online gestellt werden). Zuvor angepasst am 17. August 2026 (Ziffer 4: Klarstellung zum kostenlosen Testzeitraum – einmalige Verlängerung um sieben Tage durch die werbende Person bei Registrierung über einen Empfehlungs-/Affiliate-Link, kein Anspruch auf Testzeitraum oder Verlängerung). Zuvor angepasst am 11. August 2026 (Ziffer 4: A/B-Tests einer Funnel-Seite als Bestandteil des Enterprise-Plans). Zuvor angepasst am 7. August 2026 (Ziffer 4: Anzahl der je Plan enthaltenen öffentlichen Profilseiten und Funnels sowie Folgen eines Downgrades für diese Seiten; Ziffer 7: Klarstellung, dass die dortigen Pflichten für jede deiner öffentlichen Seiten gelten und auch für Bilder und selbst gewählte Verlinkungen; zusätzlich Pflichten für selbst formulierte Fragen im Umfrage-Modus der Funnel-Seite, insbesondere das Verbot, besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO ohne eigene ausdrückliche Einwilligung abzufragen). Zuvor angepasst am 6. August 2026 (Ziffer 4: neuer Plan „Team" zwischen Premium und Enterprise, Klarstellung zum Wechsel von jährlicher auf monatliche Abrechnung; Ziffern 5, 6 und 11: Aufnahme des Plans „Team" in die dortigen Aufzählungen). Bestehende Abonnements sind davon nicht betroffen. Zuvor angepasst am 5. August 2026 (Ziffer 4: Preis des Premium-Plans für Neuabschlüsse – 19,95 € pro Monat bzw. 199,50 € pro Jahr statt zuvor 14,95 € bzw. 149,50 €). Bereits abgeschlossene Abonnements behalten den bei Vertragsschluss vereinbarten Preis; eine Anpassung laufender Verträge erfolgt nicht. Zuvor angepasst am 4. August 2026 (Ziffern 2 und 7: Landingpages als eigene öffentliche Seite des Nutzers sowie Pflichten für die dort veröffentlichten Inhalte) und am 3. August 2026 (Ziffer 4: Leistungsumfang des Enterprise-Plans für Neuabschlüsse; Klarstellung zur Umsatzsteuer nach § 19 UStG).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform NetBaseOS (netbaseos.de), betrieben von Justin Tückmantel, Am Stationsgarten 43, 42327 Wuppertal, Deutschland (nachfolgend „Anbieter"). Du erreichst den Anbieter telefonisch unter +49 176 84704318 und per E-Mail unter kontakt@netbaseos.de. Mit der Registrierung akzeptierst du diese Bedingungen.
NetBaseOS ist eine unabhängige Software-Plattform (SaaS) zur Unterstützung von Vertriebspartnern im Network Marketing. Die Plattform bietet unter anderem:
NetBaseOS ist die eigenständige Software eines unabhängigen Anbieters und ersetzt keine offizielle Software des jeweiligen Direktvertriebs- oder Network-Marketing-Unternehmens. NetBaseOS gehört keinem solchen Unternehmen, wird von keinem solchen Unternehmen finanziert und ist an kein solches Unternehmen technisch angebunden; es besteht keine Schnittstelle zu deren Systemen.
Kooperationen mit Direktvertriebs- und Network-Marketing-Unternehmen. NetBaseOS kann mit einzelnen solchen Unternehmen zusammenarbeiten. Eine solche Kooperation bedeutet ausschließlich, dass das Unternehmen – nachdem wir in einem Gespräch festgestellt haben, dass wir es mit einer für das Unternehmen auftretenden Person zu tun haben – eigene Links auf eigene Inhalte hinterlegen kann, die dir in der Anwendung als „Offiziell von …“ gekennzeichnet angezeigt werden, und dass es seinen Vertriebspartnern hierfür einen Freischaltcode ausgeben kann. Eine Kooperation bedeutet ausdrücklich nicht:
Offizielle Inhalte eines kooperierenden Unternehmens. Ein als „Offiziell von …“ gekennzeichneter Eintrag besteht aus einer Bezeichnung, einer kurzen Beschreibung und einem Link auf eine Seite des jeweiligen Unternehmens. Diese Angaben stammen von dem Unternehmen und nicht von NetBaseOS. Für den Inhalt der verlinkten Seite, für ihre Richtigkeit und Aktualität sowie für ihre Rechtmäßigkeit ist allein das jeweilige Unternehmen verantwortlich; mit dem Klick verlässt du NetBaseOS; zur Haftung siehe Ziffer 10. Bevor ein solcher Eintrag erscheint, prüfen wir ihn – und zwar allein darauf, ob er von dem Unternehmen stammt, ob er als offiziell erscheinen darf und ob Bezeichnung oder Beschreibung erkennbar unzulässige Angaben enthalten (etwa Verdienst- oder Wirkversprechen). Diese Prüfung ist keine Zusage, dass der verlinkte Inhalt richtig, vollständig oder für deine Tätigkeit passend ist, und sie ist keine Beratung. Jede Änderung an einem bereits freigegebenen Eintrag geht erneut in die Prüfung und ist bis dahin nicht sichtbar. Du kannst uns einen solchen Eintrag jederzeit unter kontakt@netbaseos.de melden; wir können ihn jederzeit und ohne Vorankündigung ausblenden, insbesondere wenn die Kooperation endet.
Freischaltcode. Ein kooperierendes Unternehmen kann seinen Vertriebspartnern einen Freischaltcode geben. Gibst du ihn in deinen Einstellungen ein, werden dir zusätzlich diejenigen offiziellen Inhalte dieses Unternehmens angezeigt, die nur für bestätigte Vertriebspartner bestimmt sind; zugleich wirst du in den Summen mitgezählt, die dieses Unternehmen sieht (Datenschutzerklärung, Abschnitt 26). Die Eingabe ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Nutzung von NetBaseOS oder eines Plans. Endet die Kooperation, werden die offiziellen Inhalte des Unternehmens für alle ausgeblendet.
Soweit in der Anwendung oder auf unseren Seiten Namen oder Marken von Direktvertriebs- oder Network-Marketing-Unternehmen erscheinen, geschieht dies beschreibend (etwa als Auswahl in einem Eingabefeld oder als Bezeichnung einer Farbvorlage) oder – bei einem kooperierenden Unternehmen – zur Bezeichnung von dessen eigenen Inhalten. Die Marken sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber; ihre Nennung begründet außerhalb einer ausdrücklich als solche bezeichneten Kooperation keine Aussage über eine Zusammenarbeit oder eine Empfehlung durch die Rechteinhaber (siehe auch Impressum, Abschnitt „Marken Dritter“).
Für die Nutzung ist eine Registrierung mit E-Mail-Adresse oder Google-Account erforderlich. Du bist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und deine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe deines Kontos an Dritte ist nicht gestattet. Du bist für alle Aktivitäten unter deinem Konto verantwortlich.
Mitnutzung durch Hilfspersonen. Abweichend vom vorstehenden Satz darfst du dein Konto von Personen mitnutzen lassen, die dich in deinem eigenen Geschäft unterstützen und dabei für dich tätig werden – etwa dein Ehe- oder Lebenspartner oder deine Mitarbeitenden. Diese Personen gelten insoweit nicht als Dritte im Sinne dieser Ziffer. Du bleibst unser alleiniger Vertragspartner und bist für ihr Handeln unter deinem Konto wie für dein eigenes verantwortlich. Du hältst sie zur Vertraulichkeit an, insbesondere hinsichtlich der Zugangsdaten und der im Konto gespeicherten Daten, und stellst sicher, dass sie die Daten deiner Kontakte nur nach deinen Weisungen und im Einklang mit den Datenschutzpflichten verarbeiten, die dich als Verantwortlichen gegenüber deinen Kontakten treffen (Art. 29, Art. 32 Abs. 4 DSGVO). Die Zugangsdaten gibst du nur an solche Hilfspersonen weiter und nicht darüber hinaus. Nicht gestattet bleiben die Weitergabe oder Überlassung des Kontos an Personen außerhalb deines eigenen Geschäfts – auch nicht an andere Vertriebspartner für deren eigenes Geschäft – sowie ein Weiterverkauf, eine Vermietung oder eine sonstige entgeltliche Überlassung des Kontos. Endet die Mitarbeit einer Hilfsperson, änderst du die Zugangsdaten, soweit sie ihr bekannt waren.
Assistenz-Zugänge (Plan Enterprise). Im Plan Enterprise kannst du bis zu 2 Hilfspersonen im Sinne des vorstehenden Absatzes – nach individueller Vereinbarung mit uns auch weiteren – einen eigenen Zugang zu deinem Konto einrichten („Assistenz-Zugang“). Du lädst die Person in den Einstellungen deines Kontos mit Namen und E-Mail-Adresse ein; sie legt über einen Link in der Einladungs-E-Mail, der eine Stunde gültig ist, ein eigenes Passwort fest. Öffnet sie die Anwendung nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Einladung erstmals mit ihrem Zugang, wird die nicht angenommene Einladung mit Namen und E-Mail-Adresse automatisch gelöscht; sendest du eine noch nicht angenommene Einladung erneut, beginnt die Frist neu. Eine E-Mail-Adresse, zu der bereits ein NetBaseOS-Konto besteht, kann hierfür nicht verwendet werden. Ein Assistenz-Zugang ist kein eigenes Nutzerkonto: Die Assistenz wird nicht unsere Vertragspartnerin, hat keinen eigenen Plan und kein eigenes Profil und arbeitet ausschließlich in deinem Konto und mit dessen Daten. Zugänglich sind ihr die Bereiche Dashboard, Kunden, Interessenten (Leads), Wiedervorlagen, Team und Partner, Onboarding-Journeys, Events, Ressourcen, Relationship Guard, Auswertungen und Support-Anfragen sowie die Benachrichtigungen deines Kontos in der Anwendung mit Ausnahme der Mitteilungen aus dem Affiliate-Programm. Nicht zugänglich sind ihr insbesondere Abonnement und Zahlung, die Einstellungen deines Kontos, das Affiliate-Programm, die Telefon-PIN (Ziffer 4) sowie Funnel-Seiten, Landingpages, Profilseiten und NetBaseChat; Kündigung, Planwechsel und Kontolöschung kann sie nicht vornehmen. Was die Assistenz anlegt – etwa Kunden, Interessenten, Kontakteinträge, Termine und Partner-Notizen –, wird in deinem Konto mit ihrem Namen als Urheber gekennzeichnet.
Team-Aktivität. Solange zu deinem Konto mindestens ein aktiver (nicht pausierter) Assistenz-Zugang besteht, dessen Einladung angenommen wurde, und dein Plan Enterprise läuft, protokollieren wir bestimmte Aktionen von dir und deinen Assistenzen an Interessenten und Kunden: Anlegen, Löschen, Archivieren und Wiederherstellen, Übernahme als Kunde, Importe (als Anzahl), Statusänderungen, Änderungen der Zuständigkeit, eingetragene Kontakte (nur deren Art) sowie das Anlegen und Erledigen von Wiedervorlagen und das Zusammenführen zweier Einträge (mit dem Namen des dabei gelöschten Eintrags) – jeweils mit handelnder Person, Zeitpunkt und dem Namen des betroffenen Kontakts, nicht aber den Text von Notizen, den Grund einer Wiedervorlage oder sonstige Inhalte. Was jemand lediglich ansieht, wird nicht protokolliert. Du siehst alle Einträge deines Kontos, eine Assistenz nur ihre eigenen. Jeder Eintrag wird zwölf Monate nach seiner Entstehung gelöscht, mit deinem Konto sofort; er bleibt auch nach dem Löschen des betroffenen Kontakts oder dem Entfernen der Assistenz bis dahin bestehen. Eine frühere Löschung einzelner Einträge, etwa weil eine betroffene Person ihre Löschung verlangt, kannst du bei uns veranlassen (AVV Ziffer 16). Die Protokollierung endet, wenn du alle Assistenz-Zugänge entfernst oder pausierst oder dein Plan Enterprise endet; bereits bestehende Einträge bleiben bis zum Ablauf ihrer Frist bestehen. Für dieses Protokoll bist du gegenüber deinen Assistenzen datenschutzrechtlich Verantwortlicher; wir verarbeiten es in deinem Auftrag (AVV Ziffer 16, Datenschutzerklärung Abschnitt 27).
Für Handlungen über einen Assistenz-Zugang gilt der vorstehende Absatz entsprechend; insbesondere bleibst du unser alleiniger Vertragspartner und bist für das Handeln der Assistenz wie für dein eigenes verantwortlich. Die Assistenz ist nicht Partei dieser AGB; du stellst sicher, dass sie die für die Nutzung geltenden Pflichten – insbesondere nach Ziffer 7 – einhält. Einen Assistenz-Zugang richtest du nur für eine Person ein, die dich in deinem eigenen Geschäft unterstützt, und nur unter einer E-Mail-Adresse, die dieser Person zur eigenen Nutzung zugeordnet ist. Vor der Einladung informierst du die Person darüber, dass ihre Aktionen in deinem Konto protokolliert werden und du sie einsehen kannst (Absatz „Team-Aktivität“); hast du bereits Assistenz-Zugänge eingerichtet, holst du diese Information unverzüglich nach. Ist die Person bei dir beschäftigt, stellst du sicher, dass die Protokollierung und deine Nutzung der Einträge mit den Vorschriften zum Beschäftigtendatenschutz (insbesondere Art. 88 DSGVO, § 26 BDSG) vereinbar sind, und beteiligst einen etwa bestehenden Betriebsrat (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Endet ihre Mitarbeit oder entfällt der Grund für den Zugang, entfernst du den Assistenz-Zugang unverzüglich in den Einstellungen deines Kontos. Du kannst einen Assistenz-Zugang jederzeit pausieren oder entfernen; mit dem Entfernen wird der Login der Assistenz gelöscht, sie verliert sofort den Zugriff, und die Kennzeichnung als Urheber entfällt – die von ihr angelegten Daten bleiben in deinem Konto; Einträge der Team-Aktivität zu ihren Aktionen bleiben bis zum Ablauf ihrer Frist bestehen. Endet dein Plan Enterprise, hat ein Assistenz-Zugang ab dem Wirksamwerden des Wechsels keinen Zugriff mehr auf dein Konto; er bleibt gespeichert, bis du ihn entfernst, und wird wieder wirksam, wenn du erneut den Plan Enterprise nutzt. Wird dein Konto gelöscht, werden alle Assistenz-Zugänge mitgelöscht.
Erinnerungen an eine Assistenz. Du kannst je Assistenz einschalten, dass sie die Erinnerungen zur Uhrzeit deiner Wiedervorlagen (unten, Buchstabe (b)) per E-Mail an ihre Adresse und – sofern sie den Telegram-Bot mit ihrem eigenen Telegram-Konto verbunden hat – über Telegram erhält. Beides ist standardmäßig ausgeschaltet und setzt voraus, dass die Assistenz die Einladung angenommen hat. Die Erinnerung enthält dieselben Angaben wie deine eigene (Uhrzeit, Namen und hinterlegter Grund). Die Assistenz kann die Erinnerungs-E-Mails jederzeit selbst abbestellen – über den Abmeldelink in jeder solchen E-Mail oder auf ihrer Seite „Mein Zugang“ –; diese Abbestellung kannst du nicht aufheben. Andere Nachrichten an dich – insbesondere die tägliche Erinnerung, die wöchentliche Zusammenfassung, die Einrichtungs-Hinweise, Vertrags- und Kontomitteilungen und werbliche E-Mails – senden wir nicht an Assistenzen. Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten einer Assistenz enthält die Datenschutzerklärung (Abschnitt 27).
Bestätigung der E-Mail-Adresse. Bestätigst du nach der Registrierung deine E-Mail-Adresse nicht innerhalb von sieben Tagen, löschen wir das noch nicht aktivierte Konto vollständig; ein etwa entstandenes unentgeltliches Nutzungsverhältnis endet damit. Nach fünf Tagen senden wir dir die Bestätigungs-E-Mail zuvor einmalig erneut, über die Löschung informieren wir dich abschließend per E-Mail. Eine erneute Registrierung ist jederzeit möglich.
Änderung der Anmelde-Adresse. Die E-Mail-Adresse deines Kontos kannst du jederzeit in den Einstellungen ändern. Die Änderung setzt aus Sicherheitsgründen die Eingabe deines aktuellen Passworts voraus; ist für dein Konto die Zwei-Faktor-Anmeldung eingeschaltet, muss deine laufende Sitzung zusätzlich auf den zweiten Faktor gehoben sein. Wir versenden anschließend einen Bestätigungslink an die bisherige und an die neue Adresse. Wirksam wird die Änderung erst mit der Bestätigung – bis dahin bleibt die bisherige Adresse deine Anmelde- und Zustelladresse. Wegwerf-Adressen sind, wie bei der Registrierung, nicht zulässig.
Nach der Bestätigung aktualisieren wir auch deinen Kundendatensatz bei unserem Zahlungsdienstleister (Ziffer 4), damit Rechnungen, Zahlungsbelege und Hinweise auf fehlgeschlagene Abbuchungen dich weiterhin erreichen. Bereits ausgestellte Rechnungen bleiben unverändert: Ein ausgestellter Beleg wird aus steuerlichen Gründen nicht rückwirkend geändert; die neue Adresse gilt für künftige Rechnungen. Deine für die Rechnung maßgeblichen Angaben – insbesondere Name und Anschrift – ändern sich durch den Wechsel der E-Mail-Adresse nicht; diese kannst du gegebenenfalls gesondert anpassen. Nimmst du am Affiliate-Programm teil, bleiben auch die dort für die Abrechnung hinterlegten Angaben (Name/Firma, Anschrift, Steuerstatus) von einem Wechsel der Anmelde-Adresse unberührt und sind gesondert aktuell zu halten.
Du bist gehalten, die E-Mail-Adresse deines Kontos aktuell zu halten und dafür zu sorgen, dass du unter ihr erreichbar bist. Wir senden Vertrags- und Kontomitteilungen an die zuletzt von dir bestätigte Adresse. Eine Fiktion, nach der solche Mitteilungen unabhängig von ihrem tatsächlichen Zugang als zugegangen gelten, ist damit nicht verbunden; es bleibt bei den gesetzlichen Regeln über den Zugang von Erklärungen.
Im Rahmen der Registrierung bestätigst du diese AGB (einschließlich des Auftragsverarbeitungsvertrags) und die Datenschutzerklärung aktiv. Zur Erfüllung unserer Nachweis- und Rechenschaftspflichten (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) wird diese Zustimmung mit Zeitpunkt und Version dokumentiert.
Wir senden dir Nachrichten an die E-Mail-Adresse deines Kontos. Dabei sind zu unterscheiden:
Nachrichten des Telegram-Bots richten sich nach Ziffer 6; Einzelheiten zur Verarbeitung deiner Daten und zum Nachweis einer erteilten oder widerrufenen Einwilligung findest du in der Datenschutzerklärung (Abschnitt 24).
NetBaseOS wird in vier Varianten angeboten:
Zusatz „NetBaseChat“: Ab dem Plan Team wird sich das Modul NetBaseChat gegen einen Aufpreis von 9,95 € pro Monat bzw. 99,50 € pro Jahr hinzubuchen lassen. Derzeit ist der Zusatz noch nicht buchbar; sobald er es ist, gilt Folgendes: Es wird kein eigenes Abonnement, sondern eine zusätzliche Position in deinem bestehenden Abonnement – mit demselben Abrechnungszeitraum und derselben Rechnung (läuft ein Jahresabo nach seinem Jahr monatlich weiter, gilt das auch für den Zusatz, dann zum Monatspreis des Zusatzes); beim Hinzubuchen innerhalb eines laufenden Zeitraums wird anteilig abgerechnet. Du kannst den Zusatz jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums beenden; eine Erstattung für den bereits bezahlten Zeitraum erfolgt nicht. Mit dem Ende des Zusatzes werden die von dir verbundenen Kanäle unverzüglich getrennt – ab diesem Zeitpunkt gehen keine Nachrichten mehr ein –, und die über NetBaseChat gespeicherten Gespräche, Nachrichten und Kontakte werden nach sieben Tagen endgültig gelöscht. Buchst du den Zusatz innerhalb dieser sieben Tage erneut, entfällt die Löschung. Wechselst du in einen Plan unterhalb von Team, endet der Zusatz automatisch mit denselben Folgen. Nachweise über erteilte oder widerrufene Einwilligungen bleiben davon unberührt (Ziffer 7, § 7a UWG).
Die genannten Obergrenzen für Funnels, öffentliche Profilseiten, Landingpages und Präsentationen beziehen sich auf die Anzahl der insgesamt angelegten Seiten – unabhängig davon, ob sie gerade veröffentlicht sind. Landingpages sind in jedem kostenpflichtigen Plan – Premium, Team und Enterprise – mit bis zu 5 je Konto enthalten; im Free-Plan sind sie nicht enthalten. Präsentationen sind Landingpages in einer anderen Darstellung (Ziffer 2), werden aber gesondert gezählt: Premium bis zu 3, Team bis zu 5 und Enterprise bis zu 10 je Konto; im Free-Plan sind sie nicht enthalten – eine Präsentation belegt also keine Landingpage und umgekehrt. Wechselst du in einen Plan mit einer niedrigeren Obergrenze, werden die darüber hinausgehenden zusätzlichen Profilseiten mit Wirksamwerden des Wechsels offline genommen; ihre Inhalte bleiben gespeichert und sind nach einem erneuten Upgrade wieder erreichbar – dies gilt vorbehaltlich der weiter unten geregelten Aufbewahrungsfrist von zwölf Monaten für offline genommene Seiten. Deine erste (Standard-)Profilseite wird durch einen Planwechsel nie abgeschaltet – sie ist in jedem Plan, auch in Free, enthalten; das auf ihr einbindbare Kontaktformular bleibt allerdings den kostenpflichtigen Plänen vorbehalten. Ein Funnel, der im neuen Plan nicht mehr enthalten ist, wird zunächst deaktiviert und, wenn du nicht innerhalb von sieben Tagen wieder in einen Plan mit Funnel wechselst, endgültig gelöscht; wir weisen dich auf diese Frist vorher gesondert hin. Bereits erfasste Leads bleiben dabei erhalten. Landingpages und Präsentationen werden bei einem Wechsel in einen Plan, der sie nicht enthält, nicht sofort gelöscht, sondern zunächst offline genommen; ihre Inhalte bleiben gespeichert und sind nach einem erneuten Upgrade wieder erreichbar. Wechselst du zwischen zwei kostenpflichtigen Plänen und liegt die Zahl deiner Landingpages oder Präsentationen über der Obergrenze des neuen Plans, werden die vorhandenen Seiten nicht abgeschaltet; du kannst dann jedoch keine weiteren anlegen, solange die Obergrenze überschritten ist. Offline genommene Seiten bewahren wir allerdings nicht unbegrenzt auf: Bleibt dein Konto im kostenlosen Plan, werden offline genommene Landingpages, Präsentationen und zusätzliche Profilseiten zwölf Monate nach ihrer Abschaltung mit allen dort hinterlegten Texten und Bildern endgültig gelöscht. Auf die bevorstehende Löschung weisen wir dich 14 Tage vorher gesondert per E-Mail und per Benachrichtigung in der Anwendung hin. Wechselst du vor Ablauf der zwölf Monate wieder in einen kostenpflichtigen Plan, entfällt diese Löschfrist; die Seiten bleiben dann gespeichert, jedoch weiterhin offline, bis du sie – im Rahmen der in deinem Plan enthaltenen Anzahl – selbst wieder online stellst. Deine erste (Standard-)Profilseite ist von dieser Frist zu keinem Zeitpunkt betroffen; bereits erfasste Leads und Kontakte bleiben von der Löschung ebenfalls unberührt. Eine im Enterprise-Plan eingerichtete eigene Domain wird mit Wirksamwerden des Wechsels von der betreffenden Seite getrennt und ist danach nicht mehr mit NetBaseOS verknüpft; nach einem erneuten Upgrade kann sie neu eingerichtet werden. Seiten, die aufgrund eines Planwechsels offline genommen wurden, stellst du nach einem erneuten Upgrade selbst wieder online; sie gehen nicht automatisch erneut in Betrieb. Der Umfrage-Modus setzt mindestens den Team-Plan voraus: Wechselst du in einen niedrigeren Plan, bleibt die betroffene Funnel-Seite – sofern der neue Plan einen Funnel enthält – erreichbar, wird aber wieder als einteilige Seite ohne vorgeschaltete Fragen ausgeliefert; es werden dann keine Antworten mehr erhoben. Deine gespeicherten Fragen bleiben erhalten und sind nach einem erneuten Upgrade wieder aktiv.
Maßgeblich für ein bereits laufendes Abonnement sind der Leistungsumfang und der Preis, die bei dessen Abschluss an dieser Stelle beschrieben waren. Spätere Änderungen dieser Leistungsbeschreibung oder der Preise gelten für danach abgeschlossene Abonnements. Der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis gilt auch für die automatischen Verlängerungen deines Abonnements – beim Jahresabo auch für den Monatspreis, zu dem es nach dem ersten Jahr weiterläuft; eine Erhöhung des Preises für ein laufendes Abonnement nehmen wir nicht einseitig vor.
Alle genannten Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher nicht ausgewiesen. Ein Vorsteuerabzug ist für gewerbliche Kunden aus diesem Grund nicht möglich. Premium, Team und Enterprise sind wahlweise mit monatlicher oder jährlicher Abrechnung buchbar.
Monatliche Abrechnung: Es besteht keine Mindestvertragslaufzeit. Das Abonnement verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat und kann jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zum Ende des jeweils laufenden Monats gekündigt werden.
Jährliche Abrechnung (Jahresabo): Der Jahrespreis entspricht dem Zehnfachen des jeweiligen Monatspreises (Premium 199,50 €, Team 349,50 €, Enterprise 590 €); gegenüber zwölf Monatszahlungen entfallen damit zwei Monatsbeiträge. Er ist für das erste Jahr (zwölf Monate) im Voraus zu zahlen. Das erste Jahr ist die Mindestlaufzeit des Jahresabos: Du kannst jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen; die Kündigung wird jedoch frühestens zum Ende des ersten Jahres wirksam. Eine stillschweigende Verlängerung um ein weiteres Jahr findet nicht statt. Kündigst du nicht, läuft das Abonnement nach Ablauf des ersten Jahres automatisch als monatlich abgerechnetes Abonnement weiter – zum Monatspreis des gebuchten Plans, der bei Abschluss des Jahresabos galt (siehe oben). Ab dann gilt dasselbe wie bei monatlicher Abrechnung: keine Mindestlaufzeit, Verlängerung um jeweils einen Monat, Kündigung jederzeit ohne Frist zum Ende des laufenden Monats. Auf das bevorstehende Ende des Jahres und den danach geltenden Monatspreis weisen wir dich etwa 14 Tage vorher per E-Mail hin.
Weiteres Jahr buchen: Möchtest du nach Ablauf eines Jahres weiter jährlich zahlen, kannst du innerhalb der letzten 30 Tage vor dessen Ende in den Einstellungen deines Kontos ein weiteres Jahr buchen. Vor der Buchung werden dir der Jahrespreis sowie Beginn und Ende des weiteren Jahres angezeigt; gebucht ist es erst, wenn du dies ausdrücklich bestätigst. Der Jahrespreis wird erst zu Beginn des weiteren Jahres fällig und abgebucht, nicht schon bei der Buchung. Für das weitere Jahr gilt das zum ersten Jahr Gesagte entsprechend: Es ist fest, eine Kündigung wird frühestens zu seinem Ende wirksam, und danach läuft das Abonnement wieder monatlich weiter. Kündigst du, bevor das gebuchte weitere Jahr begonnen hat, entfällt die Buchung; das Abonnement endet dann mit Ablauf des laufenden Jahres, und der Jahrespreis für das weitere Jahr wird nicht berechnet. Ohne eine solche Buchung wird kein weiteres Jahr berechnet.
Für die Kündigung stehen dir mehrere gleichwertige Wege offen: in den Einstellungen deines Kontos, über das Stripe-Kundenportal oder – auch ohne Anmeldung – über die Kündigungsschaltfläche unter netbaseos.de/kuendigen (§ 312k BGB). Den Eingang deiner Kündigung bestätigen wir dir in Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Neu registrierten Nutzern wird Premium für einen begrenzten Zeitraum kostenlos zur Verfügung gestellt (7 Tage, bei Registrierung über eine Einladung oder einen Empfehlungs-/Affiliate-Link 14 Tage). Bei einem persönlichen Einladungslink kann die einladende Person den Testzeitraum vorab abwählen; das Konto startet dann ohne Testzeitraum im Free-Plan. Ob ein Testzeitraum enthalten ist, wird auf der Einladungsseite vor der Registrierung angezeigt. Für diesen kostenlosen Testzeitraum sind keine Zahlungsdaten erforderlich. Er endet automatisch mit Ablauf der Frist; eine Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement oder eine Abbuchung erfolgt nicht. Nach Ablauf wird das Konto automatisch auf den dauerhaft kostenlosen Free-Plan zurückgestuft, sofern nicht zuvor ein kostenpflichtiger Plan gebucht wurde. Hast du dich über einen Empfehlungs-/Affiliate-Link registriert, kann die dich werbende Person deinen Testzeitraum innerhalb deiner ersten 14 Tage einmalig um weitere sieben Tage verlängern; die Kosten trägt der Anbieter, für dich entstehen dadurch weder ein Entgelt noch ein Abonnement (Einzelheiten in den Affiliate-Teilnahmebedingungen). Ein Anspruch auf einen kostenlosen Testzeitraum oder auf dessen Verlängerung besteht nicht.
Ein Wechsel in einen höherwertigen Plan oder von monatlicher auf jährliche Abrechnung (Upgrade) wird sofort wirksam. Die anteilige Differenz für den verbleibenden Abrechnungszeitraum wird dabei – nach gesonderter Bestätigung des konkret anfallenden Betrags – unmittelbar berechnet; das Restguthaben des bisherigen Plans wird angerechnet. Mit einem Wechsel von monatlicher auf jährliche Abrechnung beginnt am Tag des Wechsels ein neues Jahr, für das die Regeln zum Jahresabo gelten (fest, danach monatlich). Wechselst du innerhalb eines laufenden Jahres in einen höherwertigen Plan, bleibt das Ende dieses Jahres unverändert; danach läuft das Abonnement zum Monatspreis des neuen Plans weiter. Ein Wechsel in einen niedrigeren Plan (Downgrade) wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam, beim Jahresabo also frühestens zum Ende des laufenden Jahres.
Ein Wechsel auf monatliche Abrechnung während eines laufenden Jahres wird zum Ende dieses Jahres wirksam; eine anteilige Erstattung des Jahresbeitrags erfolgt nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (oben) und dein gesetzliches Widerrufsrecht (Ziffer 5) bleiben unberührt. Entsteht aus einer Änderung deines Abonnements ein Guthaben, wird es mit deinen künftigen Rechnungen verrechnet; endet dein Abonnement, bevor das Guthaben verbraucht ist, erstatten wir dir den verbleibenden Betrag auf Anforderung. Ein Verfall bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.
Die Zahlung erfolgt über Stripe. Es gelten die Nutzungsbedingungen von Stripe. Akzeptierte Zahlungsmittel: Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und weitere von Stripe unterstützte Methoden.
Vertragsschluss, Vertragssprache und Vertragstext: Die Darstellung der Pläne auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Deine Bestellung gibst du ab, indem du den Bestellvorgang bei unserem Zahlungsdienstleister Stripe kostenpflichtig abschließt; der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Zahlung und der Freischaltung des gebuchten Plans zustande. Änderungen eines bestehenden Abonnements, die du in der Anwendung vornimmst (Upgrade, Wechsel auf jährliche Abrechnung, Buchung eines weiteren Jahres), vereinbarst du, indem du sie nach Anzeige von Preis und Zeitraum über die dafür vorgesehene Schaltfläche bestätigst. Bis zum Absenden der Bestellung kannst du deine Eingaben prüfen, mit den üblichen Funktionen deines Browsers korrigieren oder den Vorgang abbrechen. Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung; maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB und der Widerrufsbelehrung. Den Vertragstext speichern wir nicht in einer für dich abrufbaren Form. Unmittelbar nach Vertragsschluss senden wir dir jedoch eine Vertragsbestätigung per E-Mail, die alle Vertragsinformationen und – sofern du Verbraucher bist – die Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular enthält (§ 312f Abs. 2 BGB). Diese AGB kannst du jederzeit auf dieser Seite aufrufen, speichern und ausdrucken.
Für Verbraucher gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Die vollständige Widerrufsbelehrung ist unter netbaseos.de/cancellation abrufbar.
Bei den kostenpflichtigen Plänen (Premium, Team und Enterprise) handelt es sich um digitale Dienstleistungen, die nach deiner ausdrücklichen Zustimmung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist bereitgestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt dadurch nicht. Verlangst du den sofortigen Beginn der Leistung, hast du im Falle eines Widerrufs jedoch anteiligen Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistung zu zahlen (§ 357a Abs. 2 BGB).
Das gilt auch für kostenpflichtige Änderungen eines bestehenden Abonnements, die du als Verbraucher in der Anwendung vereinbarst (Ziffer 4), etwa einen Wechsel in einen höherwertigen Plan oder auf jährliche Abrechnung oder die Buchung eines weiteren Jahres. Die Widerrufsfrist von vierzehn Tagen beginnt dann mit dem Tag, an dem du die Änderung bestätigt hast. Widerrufst du die Buchung eines weiteren Jahres, entfällt sie: Das Abonnement läuft so weiter, wie es ohne die Buchung vereinbart war, also nach Ablauf des laufenden Jahres monatlich zum Monatspreis. Hat das weitere Jahr bereits begonnen und ist der Jahrespreis schon abgebucht, erstatten wir ihn; für die Zeit vom Beginn des weiteren Jahres bis zum Widerruf berechnen wir stattdessen nur den Monatspreis, der nach dem ohne die Buchung fortbestehenden Abonnement ohnehin angefallen wäre.
Nach Vertragsschluss erhältst du die Widerrufsbelehrung im Wortlaut des gesetzlichen Musters, das Muster-Widerrufsformular sowie die Bestätigung deines ausdrücklichen Verlangens nach sofortigem Leistungsbeginn zusammen mit der Vertragsbestätigung per E-Mail und damit in Textform.
Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließen, steht kein Widerrufsrecht zu.
NetBaseOS bietet einen optionalen Telegram Bot an. Die Verknüpfung des Telegram-Accounts ist freiwillig. Durch die Verknüpfung stimmst du zu, dass:
Die automatische Zustellung von Journey-Schritten sowie weitere Bot-Benachrichtigungen sind ausschließlich für Nutzer eines kostenpflichtigen Plans (Premium, Team oder Enterprise) verfügbar. Die einzelnen Benachrichtigungstypen können in den Telegram-Einstellungen individuell aktiviert oder deaktiviert werden. Die Verknüpfung kann jederzeit in den Einstellungen aufgehoben werden.
Du verpflichtest dich:
Trägst du in die Namensliste Namen von Personen aus deinem Umfeld ein, bist du für diese Daten datenschutzrechtlich Verantwortlicher; NetBaseOS verarbeitet sie allein in deinem Auftrag (siehe AVV, Ziffer 15, und Datenschutzerklärung, Abschnitt 25). Du verpflichtest dich insbesondere:
Betreibst du über NetBaseOS ein öffentliches Profil (digitale Visitenkarte), eine Funnel-/Lead-Capture-Seite oder eine Landingpage – auch in der Darstellung als Präsentation (Ziffer 2) – (abrufbar unter netbaseos.de/p/…, netbaseos.de/f/… bzw. netbaseos.de/l/…), bist du für die dort veröffentlichten Inhalte als eigenständiger Diensteanbieter im Sinne des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) selbst verantwortlich. Betreibst du mehrere solcher Seiten – etwa mehrere öffentliche Profilseiten unter eigenen Adressen –, gelten die nachstehenden Pflichten für jede einzelne von ihnen. Dein Impressum führst du dabei nur einmal an deinem Konto; es gilt für alle deine öffentlichen Seiten und wird auf jeder von ihnen verlinkt, sobald du es vollständig hinterlegt hast. Fehlt es oder ist es unvollständig, erscheint auf deinen Seiten kein Impressum-Link; das Impressum von NetBaseOS tritt an diese Stelle nicht, denn es weist uns als Anbieter der Plattform aus und nicht dich als Anbieter deiner Seite. Die Pflicht nach § 5 DDG trifft in diesem Fall unverändert dich. Trittst du auf einer Seite unter einem abweichenden Anzeigenamen auf – etwa einem Künstler- oder Benutzernamen –, ändert das an dieser Pflicht nichts: Das Impressum muss weiterhin deinen bürgerlichen Namen und deine ladungsfähige Anschrift nennen. Du bist insbesondere verpflichtet:
Für eine als Präsentation gestaltete Landingpage gelten sämtliche vorstehenden Pflichten unverändert: Sie ist eine öffentlich abrufbare, geschäftsmäßige Seite unter deiner eigenen Adresse und keine private Unterlage. Weil eine Geschäftsvorstellung typischerweise Angaben zu Verdienstmöglichkeiten, Vergütungsplänen und Ergebnissen enthält, halten wir ausdrücklich fest, was bereits oben gilt: Einkommens-, Verdienst-, Karriere- und Erfolgsangaben müssen zutreffend und belegbar sein und die erforderliche Bezugsangabe enthalten; untypische Einzelergebnisse dürfen nicht als erreichbarer Regelfall dargestellt werden, und eine selbständige Vertriebstätigkeit darf nicht als Anstellungsverhältnis oder als Zusage eines festen Einkommens erscheinen (§§ 5, 5a UWG). Der kommerzielle Zweck der Seite ist kenntlich zu machen (§ 5a Abs. 4 UWG). Angaben zu Produkten und Vergütungsplänen deines Vertriebsunternehmens müssen dessen offiziellen Bedingungen und Werbevorgaben entsprechen.
Eine Präsentation kann der Besucher über den Druckdialog seines Browsers ausdrucken oder als PDF sichern. Dieser Vorgang findet ausschließlich auf seinem Gerät statt: NetBaseOS erzeugt, speichert und versendet dabei keine Datei und übermittelt hierfür keine Daten an Dritte. Eine so entstandene Kopie verlässt damit unseren Einflussbereich – änderst du die Seite später, nimmst du sie offline oder wird sie wegen eines Verstoßes gesperrt, erreicht das bereits vorhandene Ausdrucke und Dateien nicht. Für den Inhalt einer von dir verbreiteten Kopie bist du – wie für jede von dir verbreitete Werbeaussage – selbst verantwortlich.
NetBaseOS stellt für diese Seiten ausschließlich die technische Plattform (Hosting) bereit und ist für die von dir eingestellten Inhalte – einschließlich der frei konfigurierbaren Profil-, Funnel- und Landingpage-Inhalte sowie der von dir hinterlegten Bilder, Verlinkungen und Weiterleitungsziele – nicht verantwortlich. Eine Vorabprüfung dieser Inhalte und der von dir verlinkten fremden Seiten findet nicht statt; eine allgemeine Überwachungspflicht besteht nicht (§§ 7 Abs. 2, 10 DDG, Art. 6, 8 Verordnung (EU) 2022/2065 – DSA). Für die Verarbeitung der Lead-Daten handelt NetBaseOS als Auftragsverarbeiter in deinem Auftrag (siehe AVV). Du stellst NetBaseOS von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen – insbesondere aus rechtswidrigen, zweckwidrigen oder irreführenden Inhalten deiner öffentlichen Seiten einschließlich eines von dir selbst formulierten Datenschutz-Kurzhinweises oder aus einer unzulässigen Erhebung personenbezogener Daten über die von dir eingeschalteten Felder und Fragen –, soweit du die Verletzung zu vertreten hast. NetBaseOS informiert dich unverzüglich über einen solchen Anspruch, gibt dir Gelegenheit zur Stellungnahme und erkennt ihn nicht ohne deine Zustimmung an und schließt hierüber keinen Vergleich; tut NetBaseOS dies dennoch, wirkt es dir gegenüber nicht. Ansprüche, die auf eigenen Pflichtverletzungen von NetBaseOS beruhen, bleiben hiervon unberührt.
Rechtswidrige Inhalte auf öffentlichen Seiten können jederzeit über die auf der jeweiligen Seite angebotene Melde-Möglichkeit oder formlos an kontakt@netbaseos.de gemeldet werden. Erhält NetBaseOS Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt oder einem Verstoß gegen diese AGB, kann die betroffene Seite unverzüglich gesperrt oder der Inhalt entfernt werden; über eine Sperrung wird der betroffene Nutzer informiert. War der beanstandete Inhalt als Vorlage für andere Nutzer freigegeben (siehe den nachfolgenden Abschnitt), kann NetBaseOS zusätzlich die Freigabe aufheben sowie die daraus entstandenen Kopien sperren oder den beanstandeten Inhalt dort entfernen, soweit sie denselben Inhalt enthalten; auch die Inhaber dieser Kopien werden über eine Sperrung informiert.
Du kannst je Funnel-Seite, je Profilseite und je Kontaktformular einer Landingpage einschalten, dass dort eingehende Anfragen an einen Partner aus deinem Team (deiner Downline auf NetBaseOS) weitergegeben werden dürfen. Nur dann weist der am Formular verlinkte Datenschutzhinweis der Seite die Besucher darauf hin, dass ihre Anfrage an einen selbstständigen Partner aus deinem Team gehen kann; am Formular selbst steht dazu kein gesonderter Hinweis. Übergeben lassen sich ausschließlich Anfragen, die über ein Formular mit eingeschalteter Weitergabe eingegangen sind – bei einer Landingpage mit mehreren Kontaktformularen nur, wenn sie für jedes davon eingeschaltet ist; von Hand angelegte oder auf anderem Weg entstandene Einträge nicht. Mit der Übergabe entsteht beim Empfänger ein eigener Eintrag mit Name, Kontaktdaten, der Nachricht und etwaigen Umfrage-Antworten des Interessenten, einem gesetzten Bestätigungs-Häkchen sowie dem Namen der Herkunftsseite; Herkunftsangabe („?via=…“) und deine eigenen Notizen gehen nicht mit. Dein ursprünglicher Eintrag bleibt bei dir vollständig erhalten (Kontaktdaten, Nachricht, Antworten und deine Notizen), wird archiviert und mit dem Vermerk der Übergabe (Datum, Empfänger) versehen; offene Wiedervorlagen dazu werden gelöscht, und die Zuständigkeit im Team wird aufgehoben. Für Anfragen, die vor dem 14. Oktober 2026, 19:51 Uhr (deutsche Zeit), eingegangen sind, gilt abweichend der damalige Datenschutzhinweis der Seite: Dort bleibt bei dir nur ein archivierter Vermerk ohne Kontaktdaten, Nachricht, Antworten, Notizen und offene Wiedervorlagen (Name des Interessenten, Datum, Empfänger, Herkunftsseite und Einordnung der Anfrage). Eine Weiterübergabe durch den Empfänger ist ausgeschlossen. Zurückholen: Betreut der Empfänger die Anfrage nicht, kannst du sie zurückholen, sofern dein ursprünglicher Eintrag vollständig erhalten ist (nicht bei Anfragen vor dem genannten Zeitpunkt). Dein Eintrag wird dann wieder aktiv (Status „Neu“, Vermerk der Übergabe entfernt); du betreust die Anfrage selbst oder übergibst sie erneut – auch an einen anderen Partner, unter denselben Voraussetzungen und mit denselben Pflichten wie bei jeder Übergabe. Vom Empfänger werden dabei keine Daten zu dir übertragen (etwa seine Notizen oder Änderungen). Die Kopie beim Empfänger bleibt bestehen; NetBaseOS löscht sie nicht, weil er für sie selbst Verantwortlicher ist, sondern benachrichtigt ihn in der Anwendung mit deinem Namen und dem Namen des Interessenten. Die Funktion ist ein Werkzeug: Ob eine Übergabe im Einzelfall zulässig ist, beurteilst du als Verantwortlicher; NetBaseOS prüft das nicht.
Gibst du eine Anfrage weiter, verpflichtest du dich:
Empfängst du Anfragen: Das Empfangen ist standardmäßig eingeschaltet. Du kannst es in den Einstellungen (Bereich „Netzwerk“) jederzeit ab- und wieder einschalten; dort sind die folgenden Pflichten auch zusammengefasst. Solange du es nicht abgeschaltet und ein vollständiges Impressum sowie eine öffentliche Profilseite hinterlegt hast, kann dir ein Nutzer aus deiner Upline eine Anfrage übergeben; ohne diese Angaben oder bei abgeschaltetem Empfang kann das niemand. Für jede Anfrage, die dir übergeben wird, verpflichtest du dich:
Schaltest du den Empfang ab, kann dir danach niemand mehr eine Anfrage übergeben. Bereits übergebene Anfragen bleiben in deinem Konto; die vorstehenden Pflichten gelten für sie fort. Hast du den Empfang vor dem 13. Oktober 2026 in den Einstellungen beendet, bleibt er abgeschaltet, bis du ihn selbst wieder einschaltest.
Ab dem Team-Plan kannst du eine eigene Funnel-Seite als Vorlage für deine Partner freigeben und von deiner Upline freigegebene Vorlagen übernehmen; die Freigabe an deine gesamte Downline – statt nur an deine direkten Partner – setzt den Enterprise-Plan voraus. Beim Übernehmen entsteht in deinem Konto eine eigenständige Kopie, die zunächst ein nicht öffentlich abrufbarer Entwurf ist. Übernommen werden Überschriften und Texte, Farben, Bilder, Videoadressen sowie – im Umfrage-Modus – Fragen und Antwortmöglichkeiten. Nicht übernommen werden Weiterleitungs- und Schaltflächen-Adressen, die eingebundene Terminbuchung, Kundenstimmen, Werbe-Pixel, der Datenschutzhinweis des Freigebenden und ein Countdown-Datum; diese Angaben trägst du selbst ein.
Gibst du eine Vorlage frei, gilt zusätzlich:
Übernimmst du eine Vorlage, werden die übernommenen Inhalte zu deinen eigenen Inhalten. Für die daraus entstehende Seite bist ausschließlich du verantwortlich – als Diensteanbieter nach § 5 DDG mit deinem Impressum, als Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO und wettbewerbsrechtlich für jede dort getroffene Aussage. Das gilt auch für Formulierungen, die du nicht selbst verfasst hast; darauf, dass eine Aussage von einer anderen Person stammt, kannst du dich gegenüber Dritten nicht berufen. Du bist deshalb verpflichtet, eine übernommene Vorlage vor der Veröffentlichung vollständig zu prüfen und anzupassen, insbesondere:
Die Kopie bleibt bis zu deiner Veröffentlichung ein Entwurf; mit dem Veröffentlichen machst du dir ihre Aussagen zu eigen.
Für Vorlagen aus dem eigenen Netzwerk stellt NetBaseOS ausschließlich die technische Funktion bereit. Diese Vorlagen werden weder vorab geprüft noch von NetBaseOS ausgewählt, bewertet oder empfohlen; eine solche Vorlage ist kein von NetBaseOS geprüfter oder freigegebener Inhalt. Freigebender und Übernehmender stellen NetBaseOS jeweils von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihnen zu vertretenden Verletzung der Pflichten dieser Ziffer beruhen.
Für Vorlagen eines kooperierenden Unternehmens gilt der vorstehende Absatz nicht: Diese Vorlagen werden vor der Anzeige von NetBaseOS freigegeben, und jede Änderung setzt die Freigabe zurück. Die Freigabe ist allerdings eine Sichtprüfung der übertragenen Texte und Bilder auf offensichtliche Verstöße – insbesondere auf Verdienst- und Wirkaussagen. Sie ist keine Gewähr für die Richtigkeit, Zulässigkeit oder Aktualität der Inhalte und keine Empfehlung des Unternehmens oder seiner Produkte.
Auch hier gilt: Mit dem Veröffentlichen machst du dir die Aussagen der Kopie zu eigen. Die Seite erscheint unter deiner Adresse, mit deinem Impressum und deinem Namen – für ihren Inhalt bist du verantwortlich, unabhängig davon, wer die Vorlage gebaut hat. Prüfe sie deshalb vor dem Veröffentlichen ebenso wie eine selbst geschriebene Seite. Eine übernommene Kopie bleibt bestehen, wenn die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen endet oder die Vorlage zurückgezogen wird; sie wird dann weder gelöscht noch abgeschaltet.
Davon zu unterscheiden ist die Gestaltung deiner öffentlichen Profilseite. Ab dem Team-Plan kannst du die Gestaltung einer eigenen Profilseite für deine Partner freigeben; die Freigabe an deine gesamte Downline setzt den Enterprise-Plan voraus. Eine freigegebene Gestaltung oder eine von NetBaseOS mitgelieferte Gestaltung zu übernehmen, ist in allen Varianten – auch Free – enthalten. Übertragen werden dabei ausschließlich Gestaltungswerte: Farben, Schriftarten, Formen, Verlaufsrichtung, Deckkraft und die Reihenfolge der Abschnitte. Nicht übertragen werden Inhalte jeder Art – kein Text, kein Profil- oder sonstiges Bild, keine Überschrift, keine Kundenstimmen, keine Social-Media-, Schaltflächen- oder Weiterleitungsadressen und nicht die Adresse der Seite. Deine eigenen Inhalte werden nicht ersetzt; ihre Darstellung kann sich jedoch ändern – etwa die Reihenfolge deiner Abschnitte, die Ausrichtung und Formatierung deines Über-mich-Textes oder die Abdunklung deines Hintergrundbilds.
Die vorstehenden Regelungen zu Funnel-Vorlagen gelten hierfür nicht, insbesondere nicht die dortige Rechteeinräumung und die Prüfpflichten vor der Veröffentlichung: Eine Gestaltung enthält keine Aussage und keinen fremden Inhalt, an dem Rechte einzuräumen oder zu prüfen wären. Für deine Seite bleibst du auch dann nach den Vorgaben dieser Ziffer verantwortlich, wenn du eine Gestaltung aus deinem Team übernommen hast; aus der Übernahme folgt keine Verantwortung des Freigebenden für deine Seite und keine Verantwortung von dir für dessen Seite. Eine Freigabe kannst du jederzeit zurücknehmen. Sie wirkt nur für die Zukunft: Bereits übernommene Gestaltungen bestehen in den Konten der übernehmenden Nutzer fort und werden weder zurückgesetzt noch verändert. Die von NetBaseOS mitgelieferten Gestaltungen sind unverbindliche Vorschläge und nicht auf deine Inhalte abgestimmt.
Zu jedem Schritt einer Onboarding-Vorlage kannst du ein Bild hochladen – gedacht für Bildschirmfotos von Anleitungen; die Adresse eines auf einem fremden Server liegenden Bildes lässt sich hierfür nicht hinterlegen. Es erscheint ausschließlich in der Anwendung (in deiner Vorschau und bei den Partnern, denen der Schritt zugewiesen ist) und wird nicht über Telegram, WhatsApp oder E-Mail versendet. Für ein solches Bild gilt:
Entfernst oder ersetzt du ein hochgeladenes Bild, löschst du den Schritt, die Vorlage oder dein Konto, wird die zugehörige Bilddatei aus unserem Speicher gelöscht; Kopien in den Konten anderer Nutzer bleiben davon unberührt. NetBaseOS stellt insoweit ausschließlich die technische Funktion bereit, prüft diese Bilder nicht vorab und unterliegt keiner allgemeinen Überwachungspflicht (§§ 7 Abs. 2, 10 DDG, Art. 6, 8 Verordnung (EU) 2022/2065 – DSA). Rechtswidrige Inhalte kannst du formlos an kontakt@netbaseos.de melden. Du stellst NetBaseOS von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorstehenden Pflichten beruhen, soweit du sie zu vertreten hast.
NetBaseOS stellt dir vorformulierte Nachrichten-Vorlagen (u. a. für „WhatsApp-Partys") sowie Werkzeuge zum Erstellen eigener Vorlagen bereit. Diese Vorlagen sind unverbindliche Muster und Textbausteine, die du vor der Verwendung eigenverantwortlich prüfst, anpasst und selbst versendest. NetBaseOS versendet diese Nachrichten nicht; das Kopieren und Versenden über deine eigenen Kanäle (z. B. WhatsApp, Messenger, E-Mail) erfolgt ausschließlich durch dich.
Du bist allein dafür verantwortlich, dass deine Ansprache rechtskonform erfolgt. Insbesondere verpflichtest du dich:
Die mitgelieferten Muster-Vorlagen enthalten Platzhalter und beispielhafte Formulierungen und stellen keine Zusicherung einer bestimmten Wirkung oder eines wirtschaftlichen Erfolgs dar. Für die von dir versendeten Nachrichten und die dabei verarbeiteten Kontaktdaten der Empfänger bist du datenschutzrechtlich verantwortlich (Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Du stellst NetBaseOS von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von dir zu vertretenden rechtswidrigen, unaufgeforderten oder irreführenden Ansprache beruhen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung. Du bist als Nutzer selbst verantwortlich für die Daten Dritter (z.B. deiner Partner und Kunden), die du in NetBaseOS einträgst, und musst sicherstellen, dass du über die nötigen Einwilligungen nach DSGVO verfügst.
NetBaseOS nutzt KI-gestützte Funktionen (Nachrichten-Vorschläge, Trainingsszenarien, Journey-Erstellung). Die generierten Inhalte sind Vorschläge und ersetzen keine professionelle Beratung. Der Nutzer ist für die Überprüfung und Verwendung KI-generierter Inhalte selbst verantwortlich. Die Zahl der KI-Anfragen ist je Plan auf das in Ziffer 4 genannte Tageskontingent begrenzt. Zusätzlich gilt in allen Plänen zum Schutz vor automatisierten Serienaufrufen eine Obergrenze von 20 KI-Anfragen pro Minute; wird sie erreicht, ist eine weitere Anfrage nach kurzer Wartezeit wieder möglich. Das Tageskontingent wird dadurch nicht verringert. KI-Anfragen werden über OpenRouter verarbeitet – es gelten deren Nutzungsbedingungen.
NetBaseOS wird als Software-Werkzeug bereitgestellt. Wir übernehmen keine Garantie für den wirtschaftlichen Erfolg im Network Marketing. Die Plattform ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Schäden durch KI-generierte Inhalte ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt.
Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, können jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit garantieren. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt. Bei längeren geplanten Ausfällen werden Nutzer eines kostenpflichtigen Plans (Premium, Team und Enterprise) per E-Mail informiert.
Du kannst dein Konto jederzeit selbst in den Einstellungen löschen. Ein aktives kostenpflichtiges Abonnement kündigst du separat – in den Einstellungen deines Kontos, über das Stripe-Kundenportal oder über die auch ohne Anmeldung erreichbare Kündigungsschaltfläche unter netbaseos.de/kuendigen (§ 312k BGB). Für die ordentliche Kündigung ist keine Frist einzuhalten; sie wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam – bei monatlicher Abrechnung zum Monatsende, beim Jahresabo im ersten (oder einem aktiv gebuchten weiteren) Jahr zu dessen Ende, danach zum Monatsende (Ziffer 4). Ein gebuchtes, noch nicht begonnenes weiteres Jahr entfällt mit der Kündigung. Den Eingang deiner Kündigung bestätigen wir dir in Textform. Wir behalten uns das Recht vor, Konten bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB ohne Vorankündigung zu sperren. Im Falle einer berechtigten Sperrung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Beträge.
Meldest du dich 24 Monate lang nicht bei NetBaseOS an und besteht in dieser Zeit für dein Konto kein kostenpflichtiges Abonnement, löschen wir dein Konto mit allen darin gespeicherten Inhalten – Kontakten, Interessenten, Partnern, Notizen, deiner Namensliste sowie deinen Funnel-, Landing- und Profilseiten. Das unentgeltliche Nutzungsverhältnis endet damit; eine Wiederherstellung ist nicht möglich. Maßgeblich ist der Zeitpunkt deiner letzten Anmeldung, bei Konten ohne jede Anmeldung der Zeitpunkt der Registrierung.
Wir kündigen die Löschung zweimal vorher an: nach 22 Monaten ohne Anmeldung und erneut 14 Tage vor der Löschung, jeweils per E-Mail an die Adresse deines Kontos und per Benachrichtigung in der Anwendung. Die erste Ankündigung gilt zugleich als Kündigung des unentgeltlichen Nutzungsverhältnisses zum Ablauf der genannten Frist. Eine einzige Anmeldung genügt, um die Löschung abzuwenden – die Kündigung wird dann gegenstandslos und die Frist beginnt von vorn.
Von dieser Regelung nicht erfasst sind Konten mit einem kostenpflichtigen Plan (Premium, Team, Enterprise) – auch solche, deren Premium-Zugang über einen Enterprise-Partner bereitgestellt wird –, Konten, für die bei unserem Zahlungsdienstleister noch ein aktives Abonnement besteht, sowie Konten mit einem offenen Provisionsanspruch aus dem Affiliate-Programm. Für ein kostenpflichtiges Abonnement gelten allein die Kündigungsregeln des vorstehenden Absatzes. Von der Aufbewahrung gesetzlich aufzubewahrender Unterlagen bleibt die Löschung unberührt; Einzelheiten dazu und zum Umfang der Löschung stehen in der Datenschutzerklärung (Abschnitt 6).
Wir können diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, etwa wenn neue Funktionen hinzukommen oder sich die Rechtslage ändert. Preise und den Leistungsumfang deines gebuchten Plans ändern wir dabei nicht einseitig. Über wesentliche Änderungen informieren wir dich vorab per E-Mail oder in der App; hast du ein kostenpflichtiges Abonnement, mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten. Eine geänderte Fassung gilt für dich erst, wenn du ihr ausdrücklich zustimmst – wir fragen dich danach beim nächsten Öffnen der App. Ohne deine Zustimmung kannst du die App ab dem Inkrafttreten nicht weiter nutzen. Du kannst dein Konto dann jederzeit löschen; ein laufendes Abonnement kannst du außerordentlich zum Inkrafttreten der Änderung kündigen. Den bereits bezahlten Betrag für die Zeit danach erstatten wir dir anteilig.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Wuppertal, soweit gesetzlich zulässig. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.